Der Unterschied zwischen Meinungsfreiheit
und "unlauterem Wettbewerb" ist ähnlich
schwierig und langwierig. In den USA gilt das
auf Adolf Hitler zurückgehende "Gesetz über
unlauteren Wettbewerb- (UWG) nicht. Dieses
Jahr wurden auf einer USA-Messe von APPLE
T-Shirts verteilt mit dem Text "WINDOWS 95
= MAC 89".
Der Verkauf derartigerT-Shirts ist in den USA
sogar dann kaum verbietbar, wenn Marktteilnehrner APPLE den Marktteilnehmer
WINZWEICH verglimpft. In Deutschland wird
Bettwäsche beschlagnahmt und die TELEKOM
geht schon dann mit der großen Keule los, wenn
es "nur" um die Verteilung und nicht um "Verkauf" von T-Shirts geht.
Der CCC vertritt die im Schriftsatz des Anwalts beschriebene "Rechtsauffassung", hat
aber nicht das Geld, einen "Grundsatzprozeß"
in der Sache zu führen. Meines Erachtens war
die letzte Datenschleuder "dumm" gemacht,
weil neben dem T-Shirt-Angebot des CCC Berlin die journalistisch saubere Darstellung fehlte, wen die Telekom wo wie betrogen hat - letztlich geht der Streit um dieses Motiv.
Der Erfakreis CCC Berlin hat nur in der
Mailboxberichterstattung dargestellt, wo und
wie die TELEKOM Prozeß-B.e.t.ru.g. beging:
sie verheimlichte dem Gericht in einem Verfahren überTelefongebühren, die durchAnzapfung
einesTelefons entstanden, ihre Dokumente über
Schleifenwiderstand und Zeitverhalten der
Wählvorgänge. Das klingt logisch, weil diese
Anhaltspunkte gaben für die Unschuld des von
der TELEKOM beklagten Anschlußinhabers,
Wenn dieser für die DS-Leser wichtige Beitrag
neben derT-Shirt-Anzeige gestanden hätte, dann
wäre die TELEKOM mit einer"Unterlassungserklä-rung" sehr, sehr vorsichtig gewesen.
Daß die TELEKOM in die "offene Flanke"
des CCC Berlin gestochen hat, der seinen
"Schritt ins Geschäftsleben" nicht bedacht hat,
ist nur logisch. Ich habe hier volles Verständnis
für das Vorgehen der TELEKOM,
Wau Holland